Justizskandal im Land Brandenburg

"Strafvereitelung im Amt" im Land Brandenburg scheinbar schon jahrelang

Richter des Amtsgericht Zossen und Staatsanwälte der Staatsanwaltschaft Potsdam. und der Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg stehen unter dem Verdacht der Strafvereitelung im Amt. Sie sollen schon jahrelang Beweise, darunter auch Tatsachen, ignoriert haben bzw. einseitig ermittelt haben, um die eigentlichen Täter vor der Strafverfolgung zu schützen und dafür die Opfer zu bestrafen, um sie dann zu verhöhnen und die Täter dazu ermuntern weitere Straftaten zu begehen.

Im Mai 2008 ist ein 76jähriger, wegen eines angeblichen Hundebisses verurteilt wurden , der nie stattgefunden hat. Das, der angebliche Hundeführer, der Sohn, zu diesem Zeitpunkt arbeiten war ( Beweise: Arbeitgeber-Bescheinigung und Fahrplan der DB )  und das das angebliche Opfer in der Verhandlung zu gegeben hat, das Attest selber geschrieben zu haben, wurden von der Richterin Severin. und der Staatsanwältin Knefeli. vorsätzlich ignoriert, da es nicht in ihr Konzept passte. Schon zu Beginn der Verhandlung zeichnete sich ab , dass die Richterin und die Staatsanwältin nur ein Ziel hatten, den 76jährigen zu verurteilen, komme was wolle. Obwohl dem Angeklagten ein Verteidiger zustand und nach der Strafprozessordnung , die Verhandlung ohne Verteidiger hätte nie stattfinden dürfen, wurde die Verhandlung geführt. Das der Angeklagte die Missstände monierte und er die Richterin insgesamt 4mal für befangen erklärt hatte,  hat die Richterin rechtwidrig ignoriert. Sie war der Auffassung sie müsse ihn verurteilen und eine Verteidigung stände ihm nicht zu. Davon mal abgesehen, dass die Richterin weder körperlich, noch seelisch dem Prozess gewachsen war, ging ihre Besessenheit soweit, dass sie den Sohn als Rechtsanwalt bezeichnete ( nur er ist kein Rechtsanwalt), als der Sohn seinen Vater verteidigen wollte (nach der StPO ist dies erlaubt), um ihn aus dem Saal zu schmeißen. Eine Verteidigung hätte ihre Pläne durchkreuzt. Es wurde sofort Berufung und Strafanzeige erstattet. Dreimal darf man Raten , wer die Ermittlungen durchgeführt hat. Richtig die Staatsanwältin Knefeli  und das Ergebnis ist wohl auch jedem klar. 

Die Knefeli, die als notorische Lügnerin bekannt ist, dreht wohl jetzt ganz am Rad. Gegen den Sohn wurde ein Ermittlungsverfahren wegen uneidlicher Falschaussage eingeleitet. Der einzige Zeuge der Tatsachen vorgebracht hat, soll gelogen haben. Wie beschränkt muss man eigentlich sein, so ein Ermittlungsverfahren einzuleiten ?  Sie hat sich damit der " Vortäuschung einer Straftat" , "Verfolgung Unschuldiger", "der Verleumdung"  u.a Straftaten strafbar gemacht. Des weiteren kann man jetzt davon ausgehen , dass sie als Staatsanwältin nicht eingesetzt werden darf , da sie die dem entsprechende Qualifikation nicht haben kann. Anders kann man dieses Verhalten nicht erklären. 

Am 26.11.2008 ist noch eine Strafvereitelung im Amt vollzogen wurden. An diesem Tag hat der Richter Böhm, der vom Angeklagten für befangen erklärt wurden war, den 36jährigen verurteilt, der es gewagt auf einem verkehrsberuhigten Bereich ( im Volksmund auch als Spielstrasse bekannt (Verkehrszeichen 325/326)) sich aufgehalten zu haben. Der 36jährige wurde dort von einem BMW TF-DN 244  angefahren und der Autofahrer Andreas L., der Sohn von Manfred L., hatte danach Fahrerflucht begangen. Der ganze Vorfall wurde von einer Überwachungskamera (siehe Bilder)  aufgezeichnet. Da der Unfallflüchtige, der Sohn eines ehemaligen Stasi-Mitarbeiters Dr. Manfred L., der Stasi Akademie Golm, ist und der Vater des Staatsanwaltes Abisch auch dort gearbeitet hat, hat man nun, dass statt des Täters , das Opfer bestraft. Statt des Täters bekam das Opfer den Strafbefehl. Der Unfallflüchtige hatte behauptet, er hätte in die Richtung des Opfers fahren müssen, weil es der einzige Weg wäre vom Wohnpark zukommen. Das ist gelogen ( siehe Video1)   Das Opfer ist natürlich dagegen vorgegangen. In dem Widerspruch wurde das Gericht aufgefordert einem Anwalt Akteneinsicht zu gewähren, diese Recht ist vorgeschrieben. Was dann geschah war die Krönung. Der Richter Böhm weigerte sich, da er keine Veranlassung dazu sehe. Das Opfer hatte dem Gericht eine Frist gesetzt und auch darauf hingewiesen, dass man, wenn sie sich weiter weigern würden, davon ausgehen müsse , dass sie etwas zu verbergen hätten, die Akten manipuliert sind und man die Akten nicht mehr anerkennen werde. Daraufhin wollte der Richter Böhm das Opfer für verrückt erklären lassen. Das ist am Richter A. aber gescheitert. Richter A. wollte sich nicht vor den Karren von Richter Böhm stellen. Nun hat Richter Böhm seine Tat am 26.11.2008 selber vollendet. 

Richter Böhm war rechtskräftig für befangen erklärt wurden. Auch ist gegen ihn eine Dienstaufsichtsbeschwerde und Strafanzeige erstattet wurden. Dies, hat der Richter vorsätzlich ignoriert. Richter Böhm hat nun mit strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen. Dem 36-jährigen steht nach der Rechtsordnung das Notwehr-Recht zu. 

 

Bilder

Straftat des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr mit Fahrerflucht ( Anfahren) Fahrerflucht Unfallanzeige Video1 Bild1 Urteile1 Urteile2 Urteile3  Skizze